Informationen zum Studiengang

Entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen aus dem Hebammengesetz (HebG) und der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) ist die Universität Münster mit den ersten 24 Studierenden am 4. Oktober 2022 gestartet. Der Studiengang ist außerdem seit Februar 2023 akkreditiert.
An der Universität Münster bewerben Sie sich ausschließlich um einen Studienplatz und erhalten nach erfolgreicher Immatrikulation einen Praxisvertrag über die akademische Hebammenausbildung durch das Universitätsklinikum Münster als verantwortliche Praxiseinrichtung. Das UKM wird Sie bezüglich des abzuschließenden Studienvertrags kontaktieren. Sie erhalten über den gesamten Zeitraum der Regelstudienzeit eine monatliche Vergütung nach TV-L Pflege (Abschnitt II der Richtlinie TdL für duale Studiengänge und Masterstudiengänge). Die Praxiseinsätze im Umfang von 2325 Stunden erfolgen allerdings bei diversen Kooperationspartnern des UKM (Krankenhäuser im Großraum Münster und hebammengeleitete Einrichtungen/freiberufliche Hebammen, Mobilität zwingend erforderlich). Das Gelernte aus den Tätigkeitsfeldern Schwangerenbetreuung, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung und Stillzeit sowie frühe Elternschaft kann hier mit dem akademisch vermittelten evidenzbasierten Wissen direkt in die Berufspraxis eingebracht werden. Zusätzlich zur Tätigkeit in den kooperierenden Praxiseinrichtungen wird der moderne Simulationskreißsaal zum Einüben praktischer Fähigkeiten und Kompetenzen genutzt. Neben berufspraktischen Fertigkeiten und theoretischer Wissensvermittlung wird innerhalb des Studiengangs ein Schwerpunkt auf wissenschaftliches und eigenreflexives Arbeiten gelegt.
Abgeschlossen wird das Studium mit der Berufsbezeichnung "Hebamme" und dem akademischen Grad "Bachelor of Science". Der Abschluss berechtigt zum Arbeiten als Hebamme in der gesamten EU.
Informationsvideo zum Studiengang
Informations- und Beratungszeiten
Beratung via E-Mail
Für Fragen rund um den Studiengang kontaktieren Sie uns gerne unter
@ hebammenwissenschaft@uni-muenster.deOffene Telefonsprechstunde
Do 14–15 Uhr
Ohne vorherige Anmeldung erhalten Sie hier durch unsere Studiengangskoordinatorin Informationen und (Kurz-)Beratung bei allgemeinen Fragen rund um den Studiengang. Sie können, so vorhanden, schriftliches Informationsmaterial bekommen, einen Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch vereinbaren und Hinweise auf andere Beratungseinrichtungen/-möglichkeiten erhalten. Unter folgendem Link finden Sie die Kontaktdaten der zentralen (allgemeinen) Studienberatung/Studierendensekretariat der Universität Münster.
Meike Schwinger
Studiengangskoordinatorin & Studienfachberatung
Berufspädagogin, M.A.
☎ +49 (0) 251 / 83 46184Virtuelle Sprechstunde
Do 15:30–16:30 Uhr
Für weitere Informations- oder Beratungsanliegen können Sie sich immer donnerstags in der Zeit von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr via Zoom virtuell einwählen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Wichtig ist, dass eine Internetverbindung, Webcam und Mikrofon vorhanden sind. Sie müssen sich nirgendwo registrieren, um in die Virtuelle Sprechstunde zu gelangen. Sie gelangen zunächst in einen "Warteraum" und werden dann ins Gespräch hinein geholt, wenn Sie an der Reihe sind.
Achtung! Am 27.02.2025 findet die Sprechstunde von 12-13 Uhr statt!
Weitere Informationen zum Studiengang
Studienbeginn
Jeweils nur zum Wintersemester
Regelstudienzeit
8 Semester mit einer Leistung von 240 ECTS
Zugangsvoraussetzungen
- Abitur (allgemeine Hochschulreife) oder eine fachgebundene Hochschulreife mit der entsprechenden Fachbindung.
- Für beruflich Qualifizierte ohne Abitur müssen die Zugangsvoraussetzungen des Hebammengesetztes (HebG) sowie die landesrechtlichen Zugangsvoraussetzungen der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZVO) erfüllt sein.
- ein Gesundheitszeugnis über die Eignung zur Absolvierung des Hebammenstudiums, nicht älter als 3 Monate (die Vordrucke dafür finden Sie hier (DE) und hier (EN),
- bei Schulabschlüssen im fremdsprachigen Ausland einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (min. DSH-2),
- Nachweis über ein bereits absolviertes vierwöchiges (154 Stunden) Praktikum in der hebammenspezifischen Geburtshilfe (idealerweise in einem Kreißsaal, bei freiberuflichen Hebammen und/oder auf einer Wochenstation; das Praktikum muss nicht an einem Stück absolviert werden und kann auf unterschiedliche Bereiche aufgeteilt werden, sowie im Rahmen eines FSJ abgeleistet worden sein). Nutzen Sie bitte den Vordruck für die Praktikumsbescheinigung, den Sie hier (DE) und hier (EN) finden. Auf der Praktikumsbescheinigung ist die absolvierte Stundenzahl zwingend zu vermerken. Ansonsten kann Ihre Praktikumsbescheinigung im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Bei einer hebammenspezifischen Praxiserfahrung ab mindestens 8 Wochen (308 Stunden) wirkt sich dies positiv auf Ihre Abiturnote/Verfahrensnote aus.
Für die wechselnden praktischen Einsatzorte werden Sie aufgrund von Schicht- und Wochenenddiensten nicht ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln Ihren Einsatzort erreichen können. Mobilität wird vorausgesetzt um die praktischen Einsatzorte im Umkreis von bis zu ca. 50km rund um Münster erreichen zu können.
Urlaubszeiten (30 Tage) werden vorgegeben, Sie haben keine klassischen Semesterferien.Bewerbung/Zulassung
Das Fach ist zulassungsbeschränkt. Zum Wintersemester eines jeden Jahres müssen sich deutsche (und ihnen gleichgestellte) Bewerber*innen zwischen dem 02. Mai und 15. Juli (Ausschlussfrist) online bewerben (DoSV der SfH).
Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Internationale Studienbewerber*innen
Für internationale Studienbewerber*innen (Ausländer*innen) ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung, die nicht aus den EU-/EWR-Ländern stammen und die nicht zu den Bildungsinländern gehören, gilt ein gesondertes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren; Bewerbungsschluss zum Wintersemester eines jeden Jahres wird am 31. Mai sein (Ausschlussfrist). Informationen erteilen das International Office und das Studierendensekretariat.
Informationen zur Bewerbung für das das höhere Fachsemester
Informationen zur Bewerbung für das das höhere Fachsemester finden Sie hier.
Das Bewerbungsfenster für das Sommersemester ist von Anfang Februar bis zum 15. März geöffnet. Das Bewerbungsfenster für das Wintersemester ist von Anfang August bis zum 15. September geöffnet.
Bewerber*innen, die im Studiengang Hebammenwissenschaft den Studienort wechseln möchten, reichen im Bewerbungsportal der Universität Münster mit ihrer Bewerbung eine Einstufungsbescheinigung ein. Die Einstufungsbescheinigung wird vom Prüfungsausschuss des Studiengangs Hebammenwissenschaft angefertigt. Sie müssen diese jedoch zunächst beantragen, indem Sie eine formlose E-Mail an hebammenwissenschaft@uni-muenster.de schreiben.
Die Einstufungsbescheinigung wird auf der Grundlage der Prüfungsordnung und der Modulbeschreibungen (Modulhandbuch) für den Studiengang Hebammenwissenschaft Ihrer bisherigen Hochschule und einer Übersicht über Ihre bisher erbrachten Leistungen (Transcript of records (vorläufig)) erstellt. Die Leistungsübersicht muss von dem jeweiligen Prüfungsamt der Hochschule unterschrieben und gestempelt werden und ist im Original zu senden an:
Institut für Hebammenwissenschaft
Malmedyweg 17-19
48149 MünsterDie Prüfungsordnung und die Modulbeschreibungen (Modulhandbuch) sind via E-Mail an hebammenwissenschaft@uni-muenster.de zu senden.
Wichtig: Da der Prüfungsausschuss zunächst über Ihre Einstufung entscheiden muss, ist die Einstufungsbescheinigung für eine Bewerbung zum Wintersemester spätestens bis Anfang Juni und eine Einstufungsbescheinigung für eine Bewerbung zum Sommersemester spätestens bis Anfang Dezember unter der genannten E-Mail-Adresse zu beantragen. Die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen sind mit der Beantragung einzureichen. Nach Ablauf dieser Fristen können keine Einstufungsbescheinigungen mehr angefertigt werden.
Studienform
Vollzeit, duales Studium
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gibt es Vorstellungsgespräche?
Nein, Vorstellungsgespräche werden nach der Bewerbung nicht geführt.
Ab wann kann man mit einer Zu- oder Absage nach der Bewerbungsfrist rechnen?
Da die Auswahl der Studierenden durch das Studierendensekreteriat erfolgt, kann hierzu keine konkrete Aussage getroffen werden.
Welcher Numerus Clausus (NC) gilt derzeit?
Dazu lässt sich keine Aussage treffen, da sich der erforderliche NC in jedem Bewerbungsverfahren anhand der Anzahl der Bewerber*innen neu berechnet. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.uni-muenster.de/studieninteressierte/zulassung/auswahlgrenzen/index.html.
Wie viele Bewerber gab es im letzten Jahr?
Auf einen Studienplatz kamen im letzten Bewerbungsverfahren (2023) ca. 5 Bewerber:innen.
Wie muss die Praktikumsbescheinigung aussehen?
Hier (DE) bzw. hier (EN) finden Sie die Vorlage für die Prakitikumsbescheinigung, die Sie für Ihre Bewerbung bzw. das Praktikum bitte nutzen. Der Zeitraum sowie die Stundenanzahl und der Einsatzort bzw. das Tätigkeitsfeld müssen aus der Praktikumsbescheinigung kenntlich werden. Ansonsten kann Ihre Praktikumsbescheinigung im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Muss auf der Praktikumsbescheinigung eine Stundenzahl vermerkt sein?
Ja! Auf der Praktikumsbescheinigung muss unbedingt der Zeitraum, die Stundenanzahl (mind. 154 Stunden) sowie der Einsatzort bzw. das Tätigkeitsfeld vermerkt sein.
Welche Praktika werden anerkannt, welche nicht?
Praktika in berufsspezifischen Feldern einer Hebamme wie z.B. der Wochenbettbetreuung, Geburtshilfe (klinisch & außerklinisch) oder der Schwangerenversorgung werden anerkannt. Diese können bspw. bei freiberuflichen Hebammen, Geburtshäusern und in Kliniken absolviert werden.
Nicht anerkennungsfähig sind Praktika in fachfremden Feldern wie z.B. Kindergärten, Kinderkliniken, Schulen oder auf Stationen im Krankenhaus, die nur bedingt etwas mit der originären Hebammentätigkeit zu tun haben. Einzelfälle sind via E-Mail (hebammenwissenschaft@uni-muenster.de) oder Telefon (+49 (0) 251 / 83 46184) zu entscheiden.
Muss das Praktikum bis zu dem Zeitpunkt der Bewerbung absolviert worden sein oder kann das Praktikum auch noch nach dem Bewerbungsprozess absolviert werden, insofern eine Bestätigung vorliegt?
Das Praktikum MUSS bis zu dem Zeitpunkt der Bewerbung absolviert worden sein. Eine Bestätigung über ein Praktikum in der Zukunft (auch vor Studienbeginn) ist nicht ausreichend.
Wie alt darf das polizeiliche Führungszeugnis sein?
Das polizeiliche Führungszeugnis darf maximal 3 Monate alt sein. Nach Ihrer erfolgreichen Immatrikulation folgt das Einstellungsverfahren am UKM. Sie werden vom UKM angeschrieben und erhalten eine Anforderung für ein „erweitertes Führungszeugnis“ bei Ihrer Stadt/Kommune. Ohne diese Bescheinigung können Sie ein erweitertes Führungszeugnis nicht beantragen.
Wo finden die Praxismodule statt?
Die berufspraktischen Studienanteile (Praxismodule 1-7) absolvieren Sie in zwei der folgenden Kliniken:
- Universitätsklinikum Münster
- St. Franziskus Hospital Münster
- Clemenshospital Münster
- St. Marien Hospital Lünen
- Johanniter Kliniken Hamm
- St. Barbara Klinik Hamm-Heesen
- St. Franziskus Hospital Ahlen
- Christophorus Kliniken Coesfeld
sowie bei freiberuflichen Hebammen und hebammengeleiteten Einrichtungen (HgE).
Wann bekommt man seine Praxiseinrichtungen zugeteilt?
Ende des 1./Anfang des 2. Semesters erfolgt die Zuteilung zu den jeweiligen Einrichtungen des 1. Praxiseinsatzes. Sie werden in mindestens zwei Kliniken eingesetzt.
Habe ich ein Mitbestimmungsrecht bei der Zuteilung der Praxiseinrichtungen?
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Praxiseinrichtungen zu priorisieren. Es wird versucht, Ihren Wünschen nachzukommen. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Ein Wechsel der Praxiseinrichtungen erfolgt nach dem 4. Semester.
Fallen die Praxiseinsätze in die vorlesungsfreie Zeit der Uni?
Da Sie als Studierende der Hebammenwissenschaft an der Universität Münster Arbeitnehmer:in und Student:in gleichzeitig sind, haben Sie keine reguläre vorlesungsfreie Zeit. Praxiseinsätze finden daher zumeist in der vorlesungsfreien Zeit statt.
Kann ich meinen Urlaub selbstständig einteilen?
Nein, das ist leider nicht möglich, da Sie zeitgleich Studierende der Universität Münster und Arbeitnehmer:in des UKM sind. Sie bekommen Ihren Urlaub zugeteilt.
Wieviel Urlaubsanspruch habe ich im Studium?
Sie haben als Arbeitnehmer:in des UKM einen Urlaubsanspruch von derzeit 30 Tagen. Als Arbeitnehmer:in am UKM erhalten Sie 2 weitere Urlaubstage entsprechend dem aktuellen Tarifvertrag Entlastung (TV–E).
Wenn ich einen Studienplatz an der Universität Münster erhalten habe, ist der Studienvertrag mit dem UKM dann garantiert oder muss ich mich dafür gesondert bewerben?
Wenn Sie einen Studienplatz erhalten und diesen angenommen haben, ist Ihnen der Vertrag am UKM, vorbehaltlich der Prüfung des polizeilichen Führungszeugnisses, garantiert. Eine erneute Bewerbung dafür ist nicht notwendig. Das UKM wird Sie bezüglich des abzuschließenden Studienvertrags kontaktieren.
Lässt sich im Studiengang Hebammenwissenschaft die Familie mit dem Studium/dem Beruf vereinbaren?
Hierzu ist keine konkrete Antwort möglich, da Familienverhältnisse und persönliche Ressourcen sehr unterschiedlich sind. Da Sie während des Studiums jedoch Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht besuchen müssen und während der Praxiseinsätze auch im Schicht- und Wochenenddienst arbeiten, ist eine zuverlässige Kinderbetreuung in jedem Fall notwendig.
Ich habe eine andere Frage, die hier nicht aufgeführt ist.
Wenden Sie sich bei Unklarheiten oder Fragen gerne an unsere Studienfachberatung:
Meike Schwinger
☎ +49 (0) 251 / 83 46184
@ hebammenwissenschaft@uni-muenster.deDokumente zum Download
Studienverlaufsplan
Hier finden Sie den aktuellen Studienverlaufsplan.
Praktikumsbescheinigung
Hier (DE) / (EN) finden Sie die Vorlage für die Praktikumsbescheinigung, die sie für Ihre Bewerbung bitte nutzen.
Gesundheitszeugnis