Antragstellung
Im Rahmen der Medizininformatik-Initiative werden in allen teilnehmenden deutschen Kliniken Breite Einwilligungen (Broad Consent) an Patient*innen verteilt, welche die Daten- und Biomaterialnutzung für externe Wissenschaftler*innen rechtlich ermöglicht. Innerhalb eines Standortes muss das jeweilige UAC einem Datennutzungsantrag externer Wissenschaftler*innen zustimmen bevor Daten und Biomaterialen in pseudonymisierter Form geliefert werden können. Das genaue Vorgehen ist in der bundesweit einheitlichen Nutzungsordnung hinterlegt. Die erforderlichen Informationen für eine Antragstellung sind bundesweit einheitlich über einen Nutzungsantrag geregelt. Wichtige Voraussetzung für einen solchen Datennutzungsantrag ist primär ein Ethikvotum. Im Falle einer positiven Begutachtung des UAC muss anschließend ein bundesweit einheitlicher Nutzungsvertrag abgeschlossen werden, welcher die Nutzung bzw. Weitergabe der Daten und Biomaterialen regelt. Die Einreichung eines Datennutzungsantrags unterscheidet sich hierbei, ob nur Daten und Biomaterialen von dem Standort Münster bzw. bundesweit angefordert werden. Beachten Sie bitte die entsprechenden Unterpunkte.