Änderung der IMF-Förderinstrumente

Mit Beginn der neuen Antragsperiode (01.10.2010) treten einige wesentliche Änderungen bezüglich der IMF-Förderinstrumente in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  1. Im Rahmen der bisher maximal zweijährigen Förderung von Forschungsprojekten ist es zukünftig möglich, ein drittes Förderjahr zu beantragen (bis zu 55.000 €/Jahr). Die Mittel für ein etwaiges drittes Jahr werden zunächst lediglich in Aussicht gestellt. Sie können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn für das geförderte IMF-Projekt spätestens vier Wochen vor Ablauf des zweiten Förderjahres ein Antrag auf Weiterfinanzierung bei einem externen Drittmittelgeber mit qualifiziertem Begutachtungsverfahren (vorzugsweise DFG) eingereicht wurde. In diesem Zusammenhang entfallen die einjährigen Promotionsstipendien für Naturwissenschaftler/innen.
     
  2. Mittel zur Verbesserung der Grundausstattung für Drittmittel-geförderte Arbeitsgruppen können in Zukunft beim Dekanat mit einem "Antrag auf Zuweisung von Mitteln aus dem Geräte-Fonds des Dekanats" beantragt werden (Formblatt unter: campusintern.uni-muenster.de/17.0.html).
     
  3. Ein Bonus für die Überführung eines IMF-geförderten Projektes in eine externe Förderung wird nicht mehr gewährt. Es gilt eine Übergangsregelung für laufende IMF-Projekte: Für vor dem 01.10.2010 vom IMF bewilligte Projekte, die in eine externe Förderung überführt wurden, können bis zum Ablauf von vier Jahren seit der Mitteilung über die Bewilligung der IMF-Förderung weiter Anträge auf Bonifizierung gestellt werden.
     
  4. Mittel für Studierende der Medizin/Zahnmedizin zur Durchführung einer Doktorarbeit müssen demnächst im Rahmen der Gewährung von SHK-Stellen über das Dekanat beantragt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer neuen Satzung und dem aktualisierten Merkblatt für die Antragstellung downloadbar unter campus.uni-muenster.de/imf_leitfaeden.html.