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Jurist als Mediziner ehrenhalber: Honorarprofessur für Notar Dr. Hermann Fenger

Dekan Prof. Wilhelm Schmitz (l.) und Prodekanin Prof. Heidi Pfeiffer gratulierten Dr. Fenger zur Ernennung zum Honorarprofessor (Foto: privat)

Münster (mfm/tw) - Neue Honorarprofessur an der Universität Münster: Nach einem Votum ihrer Ehrenkommission hat die Medizinische Fakultät den münsterschen Rechtsanwalt und Notar Dr. Hermann Fenger mit diesem Titel ausgezeichnet. Fenger habe sich in Lehre und Forschung hervorragende Verdienste erworben, begründete die Kommission ihre Entscheidung. Dem Gesundheitswesen sowie der Fakultät sei er stets eng verbunden gewesen.
Fenger wurde 1953 in Wesel am Niederrhein geboren. Nach Abitur und Krankenhaus-Zivildienst studierte er in Münster Rechtswissenschaften. Der Universitätsausbildung und den beiden juristischen Staatsprüfungen folgte 1980 die Zulassung als Rechtsanwalt. Im selben Jahr gründete Fenger die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Möller, Dr. Post, Dr. Fenger und Partner in Münster mit. 1985 promovierte er an der Universität Münster über „Die Genehmigung unwirksamer Prozessverhandlungen“; die Ernennung zum Notar erfolgte 2006.
Als Rechtsanwalt ist Fenger überwiegend im Medizinrecht tätig. Er ist Mitherausgeber namhafter Zeitschriften – etwa „Krankenhausmanager“ und „Facharzt und Recht“ –, zudem hat er über 160 Schriften zu seinem Spezialgebiet veröffentlicht. An münstersche Medizinstudenten vermittelt Fenger seine Fachkenntnis seit zehn Jahren. Die Evaluation der Vorlesungen und Seminare zeigt, dass seine Lehrveranstaltungen von den Studenten begeistert aufgenommen werden: Gelobt werden vor allem enger Praxisbezug, klares pädagogisches Konzept und motivierender Lehrstil. Bei internen Fortbildungsveranstaltungen schult Fenger regelmäßig Ärzte und Krankenpflegepersonal und gibt wertvolle Tipps für die Praxis. Um das Universitätsklinikum Münster (UKM) hat sich der Notar wiederholt als Berater in juristischen Fragen verdient gemacht.

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