News

Renommierter Mediziner und Trommler für die Laienreanimation: Prof. Hugo Van Aken mit Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet

In einer Feierstunde in Düsseldorf überreichte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze Prof. Hugo Karel Van Aken das Verdienstkreuz 1. Klasse (Foto: MIWF)

Düsseldorf/Münster - Für sein jahrzehntelanges berufliches und ehrenamtliches Engagement im wissenschaftlichen und gesundheitspolitischen Bereich wurde Hugo Karel Van Aken, Medizinprofessor der Universität Münster, das Verdienstkreuz 1. Klasse verliehen. Der Direktor der Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie am Universitätsklinikum Münster hat in feierlichem Rahmen in Düsseldorf den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland entgegengenommen.
NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze unterstrich in ihrer Laudatio, dass Prof. Van Aken die Auszeichnung für sein Engagement in der Schmerzforschung und Notfallmedizin in hohem Maße verdient habe. Sein Engagement ziele vor allem auf den Schutz von Patienten sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für medizinische Themen, so die Ministerin.
Van Akens wissenschaftliches Werk ist beeindruckend: Für über 560 Veröffentlichungen zeichnet er bereits als Autor oder Coautor verantwortlich. Auch aufgrund seines ehrenamtlichen Engagements in verschiedenen Gremien und Kommissionen genießt der gebürtige Belgier national wie international einen exzellenten Ruf. Er ist Mitglied mehrerer internationaler wissenschaftlicher Gesellschaften und hat verantwortliche Führungspositionen übernommen. Van Aken ist unter anderem Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und seit 2013 Präsident der European Patient Safety Foundation.
Seine Forschungsaktivitäten fokussierte Van Aken auf die Sicherheit und Verfeinerung regionaler Anästhesietechniken, die Behandlung akuter postoperativer Schmerzen sowie die kardiovaskulären Auswirkungen verschiedener Anästhesieverfahren. Seit 2005 versucht er, die Laienreanimation als Pflichtfach in den Schulen zu verankern („Schüler werden Lebensretter“). Die Empfehlung der Kultusministerkonferenz, die Wiederbelebung ab dem Schuljahr 2015/16 mit zwei Unterrichtsstunden pro Jahr in den Lehrplan aufzunehmen, wurde zum großen Bedauern des Mediziners bisher nicht umgesetzt.

Folgendes könnte Sie auch interessieren: