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„Uneinnehmbare Festung“: Einklagen ins Medizin- oder Zahnmedizin-Studium hat an WWU geringe Erfolgsaussicht
Münster (mfm/tb) – Berufsziel Medizin oder Zahnmedizin, aber die Abi-Note reicht nicht – da lockt der Weg zum Rechtsanwalt. Einklagen auf den Studienplatz, heißt die Hoffnung, die von spezialisierten Juristen mit Anzeigen in Fachmedien, beispielsweise den Blättern der Ärztekammern, noch geschürt wird. Zumindest in Bezug auf die Medizinische Fakultät der Universität Münster ist das Honorar mit großer Wahrscheinlichkeit „rausgeworfenes Geld“: Schon seit Jahren war hier keiner der vielen Kläger mehr erfolgreich, wird Studendekan Dr. Bernhard Marschall in den heutigen „Westfälischen Nachrichten“ zitiert. Warum das so ist, lesen Sie in diesem Artikel.