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Dr. Elke Williamson zur Fakultätsgeschäftsführerin gewählt - neues stimmberechtigtes Mitglied im Dekanat
Münster (mfm/tb) - Im Amt bestätigt: Dr. Elke Williamson wurde vom Fachbereichsrat (FBR) der Medizinischen Fakultät in seiner Juni-Sitzung zur Fakultätsgeschäftsführerin gewählt. Die Entscheidung erfolgte einstimmig. Damit ist Williamson nun stimmberechtigtes Mitglied des Dekanats, also des Leitungsgremiums der Fakultät, dem außer dem Dekan vier Prodekane stimmberechtigt sowie der Ärztliche Direktor, der Kaufmännische Direktor und der Beauftragte für Zahnmedizin mit beratender Stimme angehören. Warum die aktuelle FBR-Abstimmung, obgleich die Naturwissenschaftlerin die Geschäftsführung doch bereits seit Januar 2012 innehatte?
Die Erklärung liefert das „Hochschulmedizingesetz“ des Landes Nordrhein-Westfalen (das entgegen dieser landläufig verwendeten Bezeichnung kein eigenes Gesetz ist, sondern ein Teil des Hochschulgesetzes, kurz: HG). Der Paragraph 31 des HG sieht erstmals ein Geschäftsführeramt vor, über dessen Besetzung - wie bei allen Mitgliedern des Dekanats – der Fachbereichsrat zu entscheiden hat (§ 27). Eine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Mit der jetzt durchgeführten Wahl wurde also die vom Dekan vor gut drei Jahren getroffene Personalentscheidung an die Anforderungen des Gesetzgebers angepasst und „amtlich gemacht“.
Bewerberinnen oder Bewerber für das Amt müssen, wie es im „Hochschulmedizingesetz“ heißt, „eine abgeschlossene Hochschulausbildung und eine der Aufgabenstellung angemessene Leitungserfahrung besitzen“. Diese - und weitere - Qualifikationen nachzuweisen, fiel Williamson anhand ihres Berufsweges leicht. Die 54-jährige stammt aus Coesfeld, wo sie auch das Abitur ablegte. Schon während ihres Biologie- und Medizinstudiums war die Münsterländerin in verschiedenen Einrichtungen der Universität Münster tätig, so im Sonderforschungsbereich 310. Mit einer Arbeit über „Monoklonale Antikörper in der Lipoprotein-Grundlagenforschung“ wurde sie 1993 promoviert. Mit dem Wechsel in die Verwaltung der Medizinischen Fakultät übernahm Dr. Williamson 2001 das dortige „Referat für Forschung, Evaluation und Internationales“ und damit eine verantwortungsvolle Aufgabe im Forschungsmanagement. Messkriterien für Forschungs- und Publikationsleistungen, die unter ihrer Federführung weiterentwickelt wurden, haben sich inzwischen zu Standards auf Landes- oder Bundesebene entwickelt.
Mit der Ernennung zur Geschäftsführerin weitete sich ihre Zuständigkeit auf weitere strukturelle, personelle und Managementbereiche aus. „Ich freue mich sehr über das Votum des FBR und auf anstehenden Aufgaben“, blickt Dr. Williamson nach vorn. Das Forschungsreferat der Medizinischen Fakultät wird die zweifache Mutter - wie schon bisher - weiter leiten.
Die Erklärung liefert das „Hochschulmedizingesetz“ des Landes Nordrhein-Westfalen (das entgegen dieser landläufig verwendeten Bezeichnung kein eigenes Gesetz ist, sondern ein Teil des Hochschulgesetzes, kurz: HG). Der Paragraph 31 des HG sieht erstmals ein Geschäftsführeramt vor, über dessen Besetzung - wie bei allen Mitgliedern des Dekanats – der Fachbereichsrat zu entscheiden hat (§ 27). Eine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Mit der jetzt durchgeführten Wahl wurde also die vom Dekan vor gut drei Jahren getroffene Personalentscheidung an die Anforderungen des Gesetzgebers angepasst und „amtlich gemacht“.
Bewerberinnen oder Bewerber für das Amt müssen, wie es im „Hochschulmedizingesetz“ heißt, „eine abgeschlossene Hochschulausbildung und eine der Aufgabenstellung angemessene Leitungserfahrung besitzen“. Diese - und weitere - Qualifikationen nachzuweisen, fiel Williamson anhand ihres Berufsweges leicht. Die 54-jährige stammt aus Coesfeld, wo sie auch das Abitur ablegte. Schon während ihres Biologie- und Medizinstudiums war die Münsterländerin in verschiedenen Einrichtungen der Universität Münster tätig, so im Sonderforschungsbereich 310. Mit einer Arbeit über „Monoklonale Antikörper in der Lipoprotein-Grundlagenforschung“ wurde sie 1993 promoviert. Mit dem Wechsel in die Verwaltung der Medizinischen Fakultät übernahm Dr. Williamson 2001 das dortige „Referat für Forschung, Evaluation und Internationales“ und damit eine verantwortungsvolle Aufgabe im Forschungsmanagement. Messkriterien für Forschungs- und Publikationsleistungen, die unter ihrer Federführung weiterentwickelt wurden, haben sich inzwischen zu Standards auf Landes- oder Bundesebene entwickelt.
Mit der Ernennung zur Geschäftsführerin weitete sich ihre Zuständigkeit auf weitere strukturelle, personelle und Managementbereiche aus. „Ich freue mich sehr über das Votum des FBR und auf anstehenden Aufgaben“, blickt Dr. Williamson nach vorn. Das Forschungsreferat der Medizinischen Fakultät wird die zweifache Mutter - wie schon bisher - weiter leiten.